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COVID-19 Updates

Für ein starkes Immunsystem ist regelmäßige sportliche Betätigung unerlässlich. Die Sicherheit unserer Teilnehmer hat dabei oberste Priorität. Deswegen haben wir folgendes Covid-19 Präventionskonezpt ausgearbeitet. Solltest du trotzdem noch Bedenken haben, bitte melde dich einfach bei uns: office@aerialartsaustria.com

COVID-19 Präventionskonzept

Upgedadet am 08.11.2021, gemäß der Verordnung 459, 2.Novelle vom 

Upgedated am 25.6.2021, gemäß der Verordung 

Upgedated am 21.9.2020, gemäß der Verordnung 407 vom 18.9.2020
Upgedated am 23.10.2020 gemäß der Verordnung 455 vom 22.10.2020

 

COVID-19-Präventionskonzept

 

Ansprechpersonen für das Präventionskonzept:

Sheila Falk, Organsiatorin Yogafusion, Tendlergasse 11, 1090 Wien

  1. Maßnahmen zur Schulung der Betreuerinnen und Betreuer

Online Schulung am 15.5 mit TrainerInnen

Besprechung der Hygienemaßnahmen, Desinfektion des Equipments, Raumlüftung, Desinfektion, Testkontrolle, Platzeinteilung zur Einhaltung des Sicherheitsabstandes

 

  1. Spezifische Hygienemaßnahmen:

  • Alle Trainingsgeräte werden nach der Stunde mit zur Verfügung gestellten Reinigungsmitteln gereinigt.

  • Handdesinfektion der Schüler vor Betreten des Raumes,

  • Aufzeichnung der Gruppeneinteilung im Raum, Regelmäßiges Lüften/ mind. alle 30 Minuten mind. 2 Fenster, 

  • Regelmäßige Testungen der TrainerInnen,

  1. Organisatorische Maßnahmen:

  • Kleingruppen 

  • Maskenpflicht für alle ab 6 Jahren im Eingangsbereich sowie Gaderobe

  • Bereitstellung von Handdesinfektionsmitteln und Einweghandtüchern sowie Reinigungsmitteln für das Equipment

  • Einschulung der Trainerinnen ins Hygienekonzept

  • Information der Schüler über Hygienemaßnahmen

  • Das gesamte Studio wird regelmäßig gereinigt, häufig berührte Flächen wie Türklinken werden regelmäßig desinfiziert.

  • Belüftung des gesamten Studios so oft und intensiv wie möglich.

  • die Zeiten der Klassen sind so gestaffelt, dass es zu keiner Überfüllung der Gemeinschaftsräume (zB Garderobe, WC,..) kommt und der Mindestabstand eingehalten werden kann

  •  Teilnehmer über 6 Jahren müssen einen Nachweis über einer geringen epidemiologischen Gefahr (Eintrittstest) nachweisen

  • Zutritt zum Yogaraum haben nur Unterrichtende und für die jeweilige Klasse registrierte TeilnehmerInnen (keine Begleitpersonen!) regelmäßige Erinnerung und Erläuterung der Verhaltensregeln durch den Unterrichtenden.

  • Körperkontakt und Berührungen werden vermieden, bei erforderlichen Sicherungs- und Hilfeleistungen durch den Unterrichtenden trägt dieser einen FFP2-M.

  • Verwendung nur von eigenen Trinkflaschen.

  • Für jede Klasse wird eine eigene TeilnehmerInnenliste geführt in der alle Anwesenden vermerkt werden (diese beinhaltet min. Datum, Uhrzeit, Name und Telefonnummer der anwesenden Personen)

 

COVID-19 Ansprechperson

Die COVID-19 Ansprechperson übernimmt u.a. folgende Aufgaben:

● kontrolliert die Beschilderung bez. der Hygiene- und Schutzmaßnahmen

● kontrolliert die Verfügbarkeit der Reinigungs- und Desinfektionsmittel für Hände und Flächen

● Beaufsichtigt die Dokumentation zB Teilnehmerlisten,... für das Contact Tracing ● ist Teil oder arbeitet mit der Tanzstudio Leitung zusammen zB bei der Schulung von Unterrichtenden und sonstigem Personal betreffend der aktuellen Hygiene- und Schutzmaßnahmen

● hat die Kontaktdaten der zuständigen Behörden betreffend COVID-19

 ● arbeitet bei Bedarf mit den zuständigen Behörden zusammen

 

Beim Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion informiert die COVID-19 Ansprechperson die zuständige Behörde bzw 1450. Weitere Schritte werden von den zuständigen Behörden verfügt und die COVID-19 Ansprechperson unterstützt die Umsetzung der Präventionskonzept | Stand: Mai 2021 Maßnahmen zB durch Information welche Personen Kontakt zur betroffenen Person hatten sowie Art des Kontaktes, anhand der Dokumentationen

 

 

*Als Eintrittstest gilt ab 8.11 nur noch​

  1. 2-3fach geimpft (vollimmunisiert)

  2. Genesen (max 6 Monate zurückliegende Genesung)

  3. Kinder bis 6 Jahre brauchen keinen Nachweis

  4. Kinder zwischen 6- 15 Jahre gilt als Testnachweis der Ninja Pass oder gültigem PCR/Antigen Test

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